Wann für Garagen und Carports eine Baugenehmigung benötigt wird

Denken Sie darüber nach, auf Ihrem Grundstück eine Garage oder einen Carport zu bauen, müssen Sie sich im Voraus mit einigen Faktoren beschäftigen. Ein wichtiger Teil der Planung ist die Prüfung, ob für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist. In Deutschland ist diese von unterschiedlichen Gegebenheiten abhängig. Dazu gehört zum Beispiel die Höhe, die Abstandsfläche sowie Umwelt- und Denkmalschutzvorschriften.

Unter diesen Umständen ist keine Baugenehmigung für Carports notwendig

Geht es Ihnen ausschließlich darum, einen Carport auf Ihrem selbst zu bauen, kann dafür unter Umständen keine Baugenehmigung notwendig sein. Dabei ist es egal, ob Sie ein Holzcarport oder ein Carport auf Stahl errichten möchten. Die Voraussetzungen sind, dass die Grundfläche keine 50 qm² überschreitet und die maximale Höhe nicht mehr als 3 m beträgt. Hinzu kommt, dass der Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze 8 m betragen muss.

Ihr Bauvorhaben muss den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Ihres Bundeslandes entsprechen. Informieren Sie sich unbedingt, ob an Ihrem Wohnort vielleicht noch weitere besondere Voraussetzungen gelten.

Garagenverordnung bietet einzelne Details

Haben Sie vor, eine Garage zu bauen, sind die Bestimmungen dafür ähnlich wie bei einem Carport, wenn es um die Baugenehmigung geht. Auch diese kann ohne Baugenehmigung errichtet werden, wenn die Fläche 50 qm² nicht überschreitet. Beim Garagenbau variieren die Bestimmungen der unterschiedlichen Bundesländer recht stark. So gibt es an gewissen Wohnorten Voraussetzungen, was die Wandlänge angeht, wenn diese an Nachbarsgrundstücke grenzt, und auch die Neigung des Daches.

Grundsätzlich müssen natürlich alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und technischen Bestimmungen eingehalten werden. Es gibt eine spezielle Garagenverordnung in der Sie alle wichtigen Informationen und Details finden, um herauszufinden, wann eine Baugenehmigung in Ihrem Bundesland für den Garagenbau erforderlich ist. Bei Garagen kommt es tatsächlich häufiger vor, dass vor dem Bau ein Bauantrag gestellt werden muss.

Besondere Umwelt- und Denkmalschutzvorschriften stehen über den Bauvoraussetzungen und können dazu führen, dass ein Bauantrag abgelehnt wird.