Betriebsrat – vereint für die Rechte der Arbeitnehmer
In jedem Konzern, Unternehmen und Betrieb gibt es einen Betriebsart für die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. In Deutschland regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Pflichten und Rechte in einem Unternehmen. Häufig sorgt ein Betriebsrat sogar für höhere Entgelte, selbst wenn nur einzelne Mitglieder den gesamten Betriebsrat stellen. Im Grunde ist die größte Aufgabe der Räte, sich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen und diese gegenüber der Chefetage und des Vorstands zu vertreten. Das bezieht die Arbeitszeiten, den Arbeitsschutz, die Entlohnung ebenso wie die Arbeitsbedingungen in einem Betrieb.
Was kann der Betriebsrat für ein Unternehmen leisten?
Im Prinzip hat jeder Angestellte in einem Unternehmen, das Recht sich in den Betriebsart wählen zu lassen. Betriebsrat Seminare bieten eine umfassende und konkrete Information über die Zuständigkeit, die gesetzliche Grundlagen und die Anforderungen, die sich in der Praxis stellen. Dabei geht es nicht nur um die Theorie, sondern um die praktische Anwendbarkeit. So entwickelt sich ein Betriebsrat, der wirklich die Interessen aller Angestellten stärkt und das Maximum in den Tarifverhandlungen herausholt. Schließlich hat der Betriebsrat in vielen Belangen ein direktes Mitspracherecht. Beispielsweise kann ein Arbeitgeber ohne die Rücksprache und Zustimmung durch den Betriebsrat keine Kündigung aussprechen.
Das Betriebsverfassungsgesetz
Die Arbeit im Betriebsrat ist nicht immer frei von Konflikten, so geht es sehr häufig vor ein Gericht oder eine Schiedsstelle. Ausgehend von dem Betriebsverfassungsgesetz können die Rechte für einen Arbeitnehmer erstritten werden. Das ist dem harten Kampf der Gewerkschaften und und Beschäftigten zu verdanken. Das erste Betriebsverfassungsgesetz trat 1952 am 14. November in Kraft. Im Kern ist in diesem Gesetz eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit festgeschrieben – nach diesen Vorgaben wird dieses Gesetz immer wieder aktualisiert. Nicht zuletzt die technischen Fortschritte und die Digitalisierung sorgen für eine grundlegende Wandlung der Arbeitsplätze in einem Betrieb.
Was sind die Rechte und Pflichten in einem Betriebsrat?
- Überwachung der Gesetze zugunsten der Arbeitnehmer: Unfallverhütung, Betriebsvereinbarung und Tarifverträge.
- Maßnahmen für die Belegschaft und den Betrieb – Gleichstellung von Frauen und Männern, Fortbildung und Weiterbildung, Familienrechte, Weiterbildung
- Entgegennahme von Empfehlungen durch die Jugend- und Ausbildendenvertretung
- Integration von schwerbehinderten Menschen – Inklusion und gezielte Förderung
- Förderung der Beschäftigung und der Rechte der älteren Angestellten
- Integration und Unterstützung ausländischer Angestellte – gezielte Maßnahmen gegen Rassismus
- Arbeitsschutz und betrieblicher Umweltschutz
- Mitbestimmung der Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und der Entlohnung für alle Angestellten
Wie kann der Betriebsrat einem Angestellten aktiv helfen?
Im Kern soll der Betriebsrat über die Einhaltung der Verordnungen und Rechte im Sinne der Belegschaft wachen. In diesem Sinne erhält der Mitarbeiter eine Unterstützung durch die Mitglieder des Vorstands. Ohne eine konkrete Anhörung im Betriebsrat ist es demnach einem Arbeitgeber nicht möglich, eine Kündigung auszusprechen. Weitere Hilfe verspricht der Betriebsrat, wenn der Verdacht des Mobbing im Unternehmen aufkommt. Verdienen einige Mitarbeiter aus unerklärlichen Gründen weniger als andere, kann der Betriebsrat dafür sorgen, dass die Verdienste angeglichen werden. Außerdem kann ein aktiver Betriebsrat die Arbeitsbedingungen für alle Angestellten deutlich verbessern. Das gilt auch für die Gestaltung der Arbeitszeit im Hinblick auf Teilzeit und Gleitzeit, Überstunden und die Bereitschaft.
Wie wird der Betriebsrat gewählt?
Sobald ein Betrieb fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigt, können sich drei von ihnen in einen Betriebsrat wählen lassen. Am Tag der Wahl müssen die Wähler das 16. Lebensjahr vollendet haben. So können auch Auszubildende den Betriebsrat wählen ebenso wie Leiharbeiter und Aushilfen.
In den Betriebsrat können alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen gewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollten mindestens sechs Monate in einem Betrieb tätig sein. Sobald genug Kandidaten und Wahlberechtigte vorhanden sind, steht einer Wahl nichts mehr im Wege. Der Wahlvorstand bereitet die Betriebswahl vor und führt diese durch. Seit 2021 gilt ein vereinfachtes Wahlverfahren für kleinere Betriebe mit unter 50 Angestellten. Dies wurde erst kürzlich auf 100 Beschäftigte ausgeweitet. Auf der ersten Wahlversammlung kommt es zur Wahl des Wahlvorstands. In diesem Zusammenhang werden gleich alle wahlberechtigten Arbeitnehmer mit aufgenommen.
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