Zeiterfassung. Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Zeiterfassung. Was ist erlaubt und was nicht?

Menschen bzw. Arbeitnehmer möglichst effizient einzusetzen, ist ein legitimes Recht und Bedürfnis des Arbeitgebers. Schließlich ist es das Unternehmen selbst, das am Ende des Monats das Gehalt überweist. Sehr wohl jedoch hat das Erfassen von Arbeitszeiten seine Grenzen. Während es früher die Stechuhren waren, setzen heute zahlreiche Unternehmen auf Zeiterfassung aus der Cloud oder integrierter Task basierter Kontrolle via Projektmanagement Tools. Software ist in digitalen Zeiten jenes Mittel, dass die Prozesse im Unternehmen erleichtert.

Software und DSGVO

Die in Kraft getretene Datenschutz Grundverordnung dürfte auch schon der erste Stolperstein sein, denn Software sammelt zumeist Daten. Wer sich rechtskonform verhalten möchte, muss sich also zwingend darum bemühen, dass es sich bei der Software, die man einsetzt, um Software handelt, die Datenschutz konform eingesetzt werden kann. Anwender sind ferner darüber zu unterrichten, welche Daten wie gesammelt werden. Private Daten von Mitarbeiter sind absolut tabu beim Einsatz von Zeiterfassungssystemen. Wichtig ist auch die entsprechende Rollenverteilung ein zentraler Punkt bei der Zeiterfassung, so dürfen nämlich nur Angestellter mit der entsprechenden Rolle und den einhergehenden Befugnissen, Einsicht in die gesammelten Daten, erlangen. Dies auch lediglich, um die Zeit zu erfassen. Auch an Speicherung und Löschung gesammelter Daten gibt es explizit geregelte Anforderungen.

Die Datenschutz-Grundverordnung ist jene Verordnung der Europäischen Union, innerhalb derer die Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen sowie öffentliche Stellen, in der EU vereinheitlicht werden.

Auch Arbeitnehmer haben Pflichten

Nicht nur der Arbeitgeber hat in puncto Zeiterfassung einiges zu beachten, denn auch Arbeitnehmer sollten im Umgang mit Zeiterfassung die Regeln beachten. So ist zum Beispiel – das Vortäuschen von Arbeitszeit, die aber tatsächlich nicht geleistet wurde, nichts anderes als Urkundenfälschung und somit eine Straftat, die mindestens zur Abmahnung und Kündigung führen wird.

Quellenangaben:

https://www.generali.de/ueber-generali/magazin/zeiterfassung-41304/

https://www.hellohq.io/glasqgel/good-read/zeiterfassung-wo-das-problem-wirklich-liegt-und-welche-loesungen-helfen/

An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir keine Rechtsberatung geben und auch nicht für eventuelle unvollständige oder nicht korrekte Angaben haften. Dieser Artikel basiert auf umfassender Recherche. Im Zweifel gilt es einen Rechtsanwalt bzgl. den hier geschilderten Sachverhalten aufzusuchen.