Umzug ins neue Leben

Egal ob man für die Liebe, den neuen Arbeitgeber oder aus anderen Gründen umzieht – es gibt eine Menge vorzubereiten. Bei den wichtigsten Schritten hilft dieser kostenlose Artikel mit vielen Tipps, weiterführenden Links und Ratschlägen von Profis. Wir haben uns zum Thema „Richtig Umziehen“ bei Experten eines Umzugsunternehmen in Berlin schlau gemacht.

Generell gilt die Faustformel: „Alles Kurzfristige wird teuer!“ Darum gilt es sich so gut wie möglich, organisatorisch auf den Umzug einzustellen und alles vorzubereiten.

Vorbereitungen

Gut vorbereitet ist halb gewonnen. Getreu diesem Motto sollte man diese Liste, Punkt für Punkt, abarbeiten.

  1. Verträge auflisten
  2. Verträge Kündigen und neu abschließen
    1. Strom
    2. Internet
    3. Telefonanschluss
    4. Fitnessstudio
    5. Parkplatz / Tiefgarage
  3. Kinder in Schule / Kindergarten abmelden
  4. Kinder in Schule / Kindergarten anmelden
  5. Halteverbot beantragen (evtl. über Umzugsunternehmen möglich)
  6. Umzugsunternehmen beauftragen
  7. Freunde und Bekannte als Umzugshelfer einladen
  8. Zeitliche Abfolge des Umzugs aufschreiben

Mit dem Auflisten aller Verträge wird sicher gestellt das es keine vertraglichen Versäumnisse gibt. Ein netter Nebeneffekt ist, dass man einen schnellen Überblick bekommt und sich von den unliebsamen und überflüssig gewordenen Verträgen trennen kann. Das Anmelden in der Kita kann in Städten wie Berlin, München, Hamburg und Co. zum großen Problem werden. Wir empfehlen eine möglichst frühe Klärung.

Gerade bei dem Wetter ist es besonders wichtig ausreichend Getränke und Essen für die Umzugshelfer bereit zu stellen. Eine Kiste Wasser kann bei einem Umzug mit 6 Personen die helfen viel zu wenig sein. 

Der Umzug

umziehen

Da für den Tag des Umzugs Halteverbotszonen reserviert worden sind und ausreichend Verpackungsmaterial, Essen und Getränke bereit stehen kann der Umzug starten. Wichtig ist die Einteilung der Arbeitskräfte. Gerade zierliche Frauen und Kinder sind nicht für das Karton- und Waschmaschine Tragen prädestiniert. Sie sind ideal für leichte Reinigungstätigkeiten, Malerarbeiten, zum Kartonbeschriften und für das Zubereiten von Snacks und Getränken. Anmerkung der Redaktion: Ich habe während meines Studiums als Möbelpacker gejobbt, die Aussagen spiegeln meine Erfahrung wieder und sollen weder Frauen noch Kinder diskreditieren.

Besonders das Starten in den frühen Morgenstunden kann eine Menge Zeit und Schweiß sparen. Morgens ist es oft noch kühl und die Straßen sind leer.

Oft wird die richtige Sicherung der Ladung vergessen. Das kann a) sehr gefährlich werden b) Sachschäden nach sich ziehen und c) Menschen gefährden. Vor dem Umzug gilt es zu prüfen ob ausreichend Spanngurte zur Fixierung von Waschmaschinen, Kühlschänken und anderen sperrigen Einrichtungsgegenständen vorhanden sind.

Beim Betreten der noch leeren Wohnung empfiehlt es sich schnell (wenn es noch nicht erfolgt ist) ein Mängelprotokoll mit einer ausgiebigen Fotodokumentation zu erstellen. Dieses Mängelprotokoll ist beim Auszug Goldwert.

Verträge und Personen ummelden

Wer vor 10 Jahren in Berlin umgezogen ist, der hatte es sehr einfach bei der Ummeldung im Meldeamt.

Heute ist es leider nicht mehr so einfach. Die Meldeämter heißen mittlerweile Bürgerämter und ohne Mietvertrag hat man es schwer sich an eine neue Adresse zu melden. Man ist jedoch verpflichtet sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug umzumelden.

D.h. am besten bereits vor dem Umzug einen Termin im Bürgeramt ausmachen und zum Termin zwingend den neuen Mietvertrag als Nachweis für den neuen Wohnort mitbringen. Des Weiteren wird der Personalausweiss und oder Reisepass benötigt.

Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht nach einem Umzug? Es gibt kein gesetzlich geregeltes Sonderkündigungsrecht. Allerdings können laut §314 BGB Verträge aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund kann eintreten, wenn man Jobbedingt umziehen muss und man das „Fitnessstudio“ in Hamburg nicht mehr nutzen kann, weil man nächste Woche, ohne Eigenverschulden, in Berlin wohnt. 

Generell ist zu empfehlen so früh wie möglich alle Verträge zu kündigen. So muss gar nicht erst auf Kulanz bei der Sonderkündigung des Vertragspartners gehofft werden.