Das Onlinezugangsgesetz erklärt

Digitalisierung tut Not und im Jahr 2021 hat die Bundesrepublik eben diesbezüglich noch so manches aufzuholen. Die Pandemie, welche unser aller Leben aktuell bestimmt, macht deutlich wie wichtig die Digitalisierung heute ist. Dies gilt für Bund und Kommunen ebenso wie für Unternehmen und Privatpersonen. Die digitale Verwaltung ist das Schlagwort, wenn es um das Onlinezugangsgesetz geht.

OZG erklärt

Im Zuge des Onlinezugangsgesetz oder kurz OZG werden stellt die Grundlage für die digitale Verwaltung dar. Die digitale Verwaltung stellt Nutzern Antragsprozesse im Netz zur Verfügung. Dies macht den Prozess weniger anfällig für Fehler und erleichtert vieles für die Nutzer und spart Ressourcen, weil nun Formulare aller Art online abgerufen werden können.

Mittels OZG oder auch Onlinzugangsgesetz wird der Aufbau eines Bundesportales, inklusive Nutzerkonto als Identifizierungskomponente, umgesetzt. Ferner beinhaltet das OZG die Verknüpfung der unterschiedlichen Verwaltungsportale zu einem Portalverbund, die Bereitstellung von Basisdiensten und IT-Komponenten und auch den Ausbau digitaler Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022.

Das OZG ist bereits im Jahr 2017 in Kraft getreten und bestimmt heute die Digitalisierung der Verwaltung, weil Bund und Länder hierbei verpflichtet wurden die Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Es geht beim OZG also um die Digitalisierung mit Hilfe von Verwaltungsportalen, die dem Anwender ein möglichst einfaches Handling ermöglichen. Was einfach klingt, ist in der Praxis jedoch nicht ganz so einfach, denn es gilt, Hürden durch unklare Kompetenzen und hohe Bürokratie, sowie föderale Hürden zu überwinden. Es ist also nicht verwunderlich, dass die notwendige Digitalisierung der Verwaltung nicht von heute auf morgen stattfinden kann und zahlreiche Ressourcen binden wird, was ohne Partner und vor allem alle Bundesländer kaum zu meistern ist. Koordiniert wird dieses gigantische Projekt von Ministerium des Innern für Bau und Heimat.

OZG in der Umsetzung

Die Umsetzung der Vorgaben innerhalb des OZG muss bis 2022 erfolgt sein. In der Praxis ist der IT-Planungsrat als Gremium hierfür verantwortlich. Dieser hat hierfür den OZG-Umsetzungskatalog erarbeitet und verabschiedet. Den aktuellen Stand der angebotenen Verwaltungsleistungen in der Bundesrepublik zeigt das OZG-Dashboard. Dieses wird seit Herbst 2020 vom Bundesinnenministerium im Netz zur Verfügung gestellt. Hier sieht man gut, welche Verwaltungsleistungen bereits bereitstehen.

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