Kindergeld. Wann zahlt der Staat was?

Kindergeld für Eltern – das sollten Sie über die staatliche Zahlung wissen

Das Kindergeld wird fälschlicherweise oftmals mit einer Sozialleistung in Verbindung gebracht, was jedoch nicht korrekt ist. Stattdessen handelt es sich in den meisten Fällen um eine so genannte steuerliche Ausgleichszahlung, die durch die Familienkassen in Deutschland vorgenommen wird. Konkret geht es darum, das Existenzminimum des Kindes in steuerlicher Hinsicht freizustellen, aber natürlich steht auch die Grundversorgung der hierzulande lebenden Kinder im Vordergrund dieser staatlichen Zahlung.

Wir informieren Sie im folgenden Beitrag, wer einen Anspruch auf Kindergeld hat, wie hoch die Zahlungen ausfallen, unter welchen Voraussetzungen Sie für Ihr Kind noch Kindergeld erhalten, wie und wo Sie den Antrag stellen und was Sie sonst noch zu diesem Thema wissen sollten.

Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

Im Allgemeinen wird etwas unpräzise formuliert gesagt, dass ausschließlich Eltern einen Anspruch auf Kindergeld für ihre entsprechenden Kinder haben. Dies stimmt natürlich auch, jedoch ist der Begriff der Eltern etwas weiter gefasst. Darunter fallen nämlich nicht nur die leiblichen Eltern, sondern insbesondere anderweitige Erziehungsberechtigte, wie zum Beispiel:

  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern

Auf jeden Fall wird das Kindergeld immer für diejenigen Kinder gezahlt, die im entsprechenden Haushalt der Familie leben. Zu den weiteren Voraussetzungen gehört, dass die Erziehungsberechtigten hierzulande einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist dies nicht der Fall, müssen sie zumindest in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Der Anspruch auf Kindergeld besteht uneingeschränkt für alle minderjährigen Kinder, und zwar bereits im Geburtsmonat. Dabei wird das Kindergeld im entsprechenden Monat in voller Höhe gezahlt, selbst wenn das Kind beispielsweise am 30. Juni geboren wurde.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für werdende Eltern ist eine der spannendsten Fragen natürlich, in welcher Höhe das Kindergeld überhaupt gezahlt wird. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes fand übrigens gerade erst statt, nämlich zum 1. Juli 2019. Die nächsten Erhöhungen sind für die Januar 2021 geplant.

Nach wie vor ist die Höhe des monatlichen Kindergeldes nach Anzahl der Kinder gestaffelt und beläuft sich wie folgt:

  • 1. Kind: 204 €
  • 2. Kind: 204 €
  • 3. Kind: 210 €
  • 4. Kind: 235 €

Schätzungen gehen übrigens davon aus, dass aktuell für etwa 17 Millionen Kinder hierzulande seitens des Staates Kindergeld gezahlt wird. In manchen Fällen endet die Zahlung dann, wenn das Kind volljährig wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es allerdings möglich, dass eine Weiterzahlung bis zum 25. Lebensjahr erfolgt. Wann wird das Kindergeld länger gezahlt? Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld nicht nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, sondern darüber hinaus. Dies geschieht zum Beispiel in den folgenden Situationen:

  Erstmalige Schul- oder Berufsausbildung

  Erstmaliges Studium

  Kind absolviert zweite Ausbildung und arbeitet im Jahresdurchschnitt weniger als 20 Wochenstunden

  Praktikum

  Freiwilligendienst

  Kein Ausbildungsplatz oder arbeitslos

Es gibt also tatsächlich einige Fälle, in denen das Kindergeld nicht nur bis zum 18. Lebensjahr, sondern zum Teil deutlich darüber hinaus gezahlt wird. Dieser Trend hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt, denn heutzutage ist eher selten, dass der Nachwuchs direkt mit Beginn der Volljährigkeit anschließend sofort einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Viel häufiger wird stattdessen zunächst eine Ausbildung gemacht, ein Studium absolviert oder das Kind entscheidet sich für einen Freiwilligendienst.

Kindergeld muss schriftlich beantragt werden

Die Auszahlung des Kindergeldes findet keineswegs automatisch mit der Geburt des Kindes statt, sondern muss seitens der Eltern schriftlich beantragt werden. Die Zuständigkeit fällt in Deutschland auf die Familienkasse, die in der Regel bei der Agentur für Arbeit ansässig sind. Achten Sie bei der Beantragung allerdings darauf, dass es aktuell eine Bearbeitungsdauer von durchschnittlich vier bis sechs Wochen gibt. Dies ist insbesondere seit dem vergangenen Jahr von größerer Bedeutung, denn ab 2018 kann die Beantragung nur noch sechs Monate rückwirkend erfolgen. Bis dato war es vorher möglich, sogar für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren eine rückwirkende Beantragung durchzuführen. Das Antragsformular finden Sie entweder in der Auslage die zuständigen Familienkasse oder mittlerweile auch als Online- Formular auf der Webseite.

Wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Wann das Kindergeld ausgezahlt wird, richtet sich zum einen nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Namens bzw. des Nachnamens des Kindes sowie der sogenannten Kindergeldnummer. Diese finden Sie auf Ihrem entsprechenden Kindergeldbescheid. Normalerweise finden die Auszahlungen meistens zwischen dem 10. und dem 17. eines Monats statt, können allerdings auch davon abweichen.

Günstigerprüfung entscheidet über Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Oftmals diskutiert wird, ob es eigentlich günstiger ist, sich Kindergeld auszahlen zu lassen oder stattdessen die Anrechnung des Kinderfreibetrages festzustellen. Glücklicherweise führt das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommenssteuer jedes Jahr automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei geht es ausschließlich darum festzustellen, ob es für den entsprechenden Steuerzahler günstiger ist, den Kinderfreibetrag zu nutzen oder stattdessen das Kindergeld ausgezahlt zu bekommen.

Hier kommt es auf die individuellen Werte an, allerdings gibt es dennoch einen Durchschnittswert, an dem Sie sich orientieren können. So ist der Kinderfreibetrag meistens dann die für Sie günstigere Variante, wenn Ihr Einkommen als Alleinstehender bei rund 34.000 Euro oder mehr liegt, während die Grenze bei Verheirateten in etwa bei 64.000 Euro angesiedelt ist. Umso mehr Einkommen Sie erzielen, umso wahrscheinlicher ist es also, dass das Nutzen des Kinderfreibetrages günstiger als die Auszahlung des Kindergeldes ist.

Wie darf das Kindergeld verwendet werden?

Wie wir eingangs erwähnt haben, soll das Kindergeld insbesondere dazu dienen, das Eltern Geld für die Grundsicherung ihrer Kinder zur Verfügung haben. Wenn Sie allerdings bereits Kinder haben, wissen Sie natürlich, dass man mit rund 200 Euro im Monat bei Weitem nicht auskommt, um alle Kosten zu decken, die mit dem Kind in Verbindung stehen. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass Sie das Kindergeld für Ihre privaten Ausgaben nutzen dürfen, auch wenn es natürlich schwer bis unmöglich ist, dies im Einzelfall zu kontrollieren. Streng genommen verwalten Sie das entsprechende Geld nämlich nur für ihre Kinder, auch wenn Sie den Ihnen zustehenden Betrag natürlich vollständig dafür verwenden dürfen, beispielsweise Lebensmittel oder Kleidung für Ihren Nachwuchs zu kaufen.

In welchem Verhältnis das Kindergeld zu den tatsächlich anfallenden Ausgaben pro Kind steht, wird deutlich, wenn man sich die durchschnittliche Werte betrachtet. Während Sie nämlich pro Kind etwa 2.500 Euro pro Jahr an Kindergeld erhalten, haben Experten ausgerechnet, dass ein Kind in Deutschland durchschnittlich pro Jahr etwa 10.000 Euro an Kosten verursacht.